AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

hindenburg.works – Premium Coworking & Serviced Offices
(ausschließlich B2B)
(Aktuelle Fassung abrufbar unter
www.hindenburg.works)


§ 1 Anbieterin, Geltungsbereich und konzeptionelle Einordnung

hindenburg.works ist eine Marke der GILSA Vermögensverwaltungsgesellschaft und Beteiligungsgesellschaft mbH, Schackstraße 8, 30175 Hannover, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 253466 B, vertreten durch den Geschäftsführer Otto-Maximilian Welz (nachfolgend „Vermieterin“).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Vermieterin und ihren Vertragspartnern im Zusammenhang mit der Nutzung von Arbeitsplätzen, Büros, Gemeinschaftsflächen sowie sämtlicher Service- und Zusatzleistungen am Standort hindenburg.works. Sie ergänzen den jeweils geschlossenen Gewerberaum-, Service- und Nutzungsvertrag und konkretisieren diesen für den laufenden Betrieb.

hindenburg.works ist kein klassisches Bürovermietungsmodell, sondern ein dienstleistungs-, organisations- und sicherheitsgeprägtes Coworking- und Serviced-Office-Konzept, dessen Betrieb, Struktur und Zusammensetzung bewusst gesteuert und geschützt werden. Die Vermieterin behält sich vor, den Standort jederzeit an organisatorische, wirtschaftliche, technische oder sicherheitsrelevante Erfordernisse anzupassen.

§ 2 Unternehmerstatus und Ausschluss des Verbraucherschutzes

Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer, Freiberufler oder sonstige gewerblich tätige Personen im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.

Der Vertragspartner versichert ausdrücklich, den Vertrag ausschließlich im Rahmen seiner selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit abzuschließen. Ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nach verbraucherschützenden Vorschriften besteht nicht.

§ 3 Vertragsschluss, Zugangsvoraussetzungen und Leistungsbeginn

Die Darstellung von Leistungen, Paketen oder Preisen auf der Website oder in sonstigen Unterlagen stellt kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt ausschließlich durch ausdrückliche Annahme und Bestätigung durch die Vermieterin zustande.

Der tatsächliche Nutzungsbeginn setzt voraus, dass sämtliche vereinbarten Entgelte, Kautionen und sonstigen Vorauszahlungen vollständig geleistet wurden und das Workspace Dossier ordnungsgemäß erstellt sowie unterzeichnet ist. Ohne diese Voraussetzungen besteht weder ein Anspruch auf Zugang noch auf Nutzung.

Die Vermieterin ist berechtigt, Zugänge oder Leistungen vorübergehend oder dauerhaft zu verweigern, einzuschränken oder zu unterbrechen, sofern vertragliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder sicherheits-, ordnungs- oder betriebsrelevante Gründe dies erfordern.

§ 4 Leistungsumfang, Abgrenzung und Organisationshoheit

Die Vermieterin stellt dem Mieter eine hochwertig ausgestattete Arbeitsumgebung innerhalb eines kuratierten Gesamtkonzepts zur Verfügung. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind ausschließlich der Mietvertrag, diese AGB, die Hausordnung, das Workspace Dossier sowie die jeweils gültige Preisliste.

Die Grundvergütung umfasst ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Inklusivleistungen. Darüberhinausgehende Leistungen – auch wenn sie branchenüblich sind oder zeitweise tatsächlich erbracht wurden – sind nicht geschuldet und nur nach gesonderter Vereinbarung kostenpflichtig erhältlich.

Die Vermieterin behält die uneingeschränkte Organisationshoheit über den Standort. Ein Anspruch auf bestimmte Raumlagen, Nachbarn, Nutzungszeiten, Nutzungsintensitäten, Zusammensetzung der Mieterschaft oder bestimmte betriebliche Abläufe besteht nicht.

§ 5 Nutzung der Räumlichkeiten und standortgerechtes Verhalten

Die Nutzung der Arbeitsflächen und Gemeinschaftsbereiche ist ausschließlich zu gewerblichen, rechtmäßigen und standortkonformen Zwecken gestattet. Jede Nutzung, die den Betrieb, andere Mieter oder den Ruf von hindenburg.works beeinträchtigen kann, ist untersagt.

Der Mieter verpflichtet sich zu einem ruhigen, professionellen und respektvollen Verhalten. Insbesondere sind Lärm, Belästigungen, aggressive oder unangemessene Verhaltensweisen sowie jede Form von rufschädigendem Verhalten unzulässig.

Das Betreten fremder, abgeschlossener oder nicht ausdrücklich freigegebener Flächen ist untersagt.

§ 6 Ausstattung, Möblierung und Veränderungen

Die Arbeitsräume sind vollständig möbliert und ausgestattet. Jegliche Veränderung der Möblierung, das Aufstellen zusätzlicher Möbel oder technischer Geräte sowie das Anbringen von Bildern, Schildern, Dekorationen oder Installationen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.

Ohne Genehmigung vorgenommene Veränderungen können auf Kosten des Mieters rückgängig gemacht werden.

§ 7 Post, Adresse und geschäftlicher Außenauftritt

Dem Mieter wird kein eigener Briefkasten zur Verfügung gestellt. Die Postannahme erfolgt zentral. Die Abholung ist ausschließlich während der Öffnungszeiten des Sekretariats möglich. Ein Anspruch auf zeitnahe, vollständige oder individuelle Verteilung besteht nicht.

Im gesamten geschäftlichen Verkehr, einschließlich Internetauftritten, Impressen, Briefköpfen und Kommunikationsmedien, ist der Zusatz „c/o hindenburg.works“ verpflichtend zu führen.

§ 8 Register-, Behörden- und Anmeldeleistungen

Soweit die Vermieterin den Mieter bei handelsregisterlichen, gewerberechtlichen, steuerlichen oder sonstigen behördlichen Vorgängen unterstützend begleitet, handelt es sich um gesondert zu vergütende Zusatzleistungen, die ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung erbracht werden.

Über Eintragungen, Genehmigungen oder Anerkennungen entscheiden ausschließlich die jeweils zuständigen Behörden oder Registergerichte. Diese Entscheidungen liegen außerhalb des Einflussbereichs der Vermieterin. Eine rechtliche Prüfung oder Erfolgsgarantie wird nicht geschuldet.

Der Mieter bleibt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sämtlicher Angaben, Nachweise, Unterlagen und Erklärungen allein verantwortlich und verpflichtet sich, erforderliche Unterlagen unverzüglich beizubringen sowie behördliche Rückfragen eigenverantwortlich fristgerecht zu beantworten.

Vergütungen für solche Zusatzleistungen sowie etwaige Auslagen sind unabhängig vom Ergebnis geschuldet. Eine Rückerstattung – auch teilweise – ist ausgeschlossen, sofern die Vermieterin die vereinbarte Tätigkeit erbracht hat oder diese aus Gründen außerhalb ihres Einflussbereichs nicht abgeschlossen werden kann.

§ 9 Internet- und WLAN-Nutzung, technische Protokollierung

Die Bereitstellung von Internet- und WLAN-Zugängen erfolgt als freiwillige Serviceleistung ohne Garantie für Verfügbarkeit, Geschwindigkeit oder Ausfallsicherheit.

Dem Mieter wird ein individueller Zugang bereitgestellt, um eine sichere und getrennte Nutzung zu ermöglichen. Inhalte oder Kommunikationsdaten werden nicht dauerhaft gespeichert. Zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs, zur Gefahrenabwehr sowie zur Nachvollziehbarkeit bei Sicherheits- oder Rechtsverstößen können jedoch technische Verbindungsdaten, insbesondere IP-Adressen, Zeitstempel, Gerätekennungen oder Logfiles, im gesetzlich zulässigen Rahmen temporär gespeichert, ausgewertet oder rückwirkend herangezogen werden.

Der Mieter ist für sämtliche über seinen Zugang abgewickelten Aktivitäten allein verantwortlich. Eine Weitergabe von Zugangsdaten ist untersagt. Der Mieter stellt die Vermieterin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung, einer Pflichtverletzung oder einem Missbrauch des Zugangs resultieren.

Die Vermieterin ist berechtigt, Zugänge zu sperren, zu beschränken oder technische Maßnahmen zu ergreifen, sofern dies zur Gefahrenabwehr, zur Sicherstellung des Betriebs oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist.

§ 10 Zutrittssysteme, Protokollierung und Videoüberwachung

Der Zutritt zum Gebäude und zu einzelnen Bereichen erfolgt über personalisierte PIN-Codes, Chips, RFID-Systeme oder vergleichbare Zugangstechnologien. Diese sind sorgfältig aufzubewahren und dürfen nicht weitergegeben werden. Verluste sind unverzüglich anzuzeigen.

Zugangsereignisse werden protokolliert. Das Gebäude, einschließlich Gemeinschafts- und Außenbereiche, ist videoüberwacht. Die Speicherung erfolgt ausschließlich zu Sicherheits-, Organisations- und Nachweiszwecken im gesetzlichen Rahmen.

Der Mieter erkennt an, dass die vorgenannten Maßnahmen dem Schutz aller Nutzerinnen und Nutzer sowie der betrieblichen Infrastruktur dienen und zur Aufrechterhaltung eines sicheren Premium-Betriebs erforderlich sind.

§ 11 Reinigung, Wartung und Zutrittsrechte

Die Vermieterin ist berechtigt, Reinigungs-, Wartungs- und Servicedienstleister sowie die Hausverwaltung mit dem Betreten der Räume zu beauftragen. Dies erfolgt regelmäßig und ist vom Mieter zu dulden.

Der Mieter erkennt an, dass ein professioneller Betrieb nur dann gewährleistet werden kann, wenn Reinigung, Wartung, technische Prüfungen und sicherheitsrelevante Kontrollen unabhängig von der Anwesenheit einzelner Nutzerinnen und Nutzer durchgeführt werden können. Ein Anspruch auf vorherige Ankündigung oder Anwesenheit besteht nicht, sofern keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen entgegenstehen.

§ 12 Mitwirkungspflichten, Loyalität und Vertraulichkeit

Der Mieter verpflichtet sich, an allen für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Prozessen angemessen mitzuwirken und organisatorische, sicherheitsrelevante sowie betriebliche Vorgaben der Vermieterin zu beachten. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung zutreffender Kontaktdaten, die Mitwirkung bei der Erstellung des Workspace Dossiers, die unverzügliche Anzeige von Verlusten oder sicherheitsrelevanten Ereignissen sowie die Einhaltung organisatorischer Vorgaben des Standorts.

Der Mieter erkennt an, dass hindenburg.works als Premium-Standort in besonderem Maße auf Diskretion, Sicherheit und ein störungsfreies Umfeld angewiesen ist. Der Mieter verpflichtet sich daher zur strikten Vertraulichkeit über alle nicht öffentlich bekannten Informationen, die ihm im Zusammenhang mit hindenburg.works bekannt werden.

Dies umfasst insbesondere Informationen über andere Mieter, deren Mitarbeitende, Besucher, Anwesenheit, Identität, Geschäftstätigkeit, zeitliche Nutzung, interne Abläufe oder Sicherheitsmaßnahmen. Die Vertraulichkeitspflicht erstreckt sich ausdrücklich auch auf Informationen, die der Mieter lediglich beiläufig oder zufällig wahrnimmt, insbesondere zufällig mitgehörte Gespräche, Telefonate, Videokonferenzen, Präsentationen oder sonstige Inhalte, die im Gebäude oder in Gemeinschaftsflächen erkennbar werden.

Der Mieter wird solche Informationen weder weitergeben noch veröffentlichen oder in sozialen Medien, Bewertungsportalen, Presseanfragen oder vergleichbaren Formaten verwenden. Der Mieter stellt sicher, dass auch Mitarbeitende, Besucher, Beauftragte oder sonstige Erfüllungsgehilfen diese Verpflichtungen einhalten. Der Mieter haftet für Verstöße dieser Personen wie für eigenes Verhalten.

Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten ist die Vermieterin berechtigt, angemessene Maßnahmen zum Schutz des Standorts zu ergreifen, einschließlich der Einschränkung von Zugängen, der vorübergehenden Unterbindung von Leistungen sowie der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, bleiben unberührt.

§ 13 Haftung, Freistellung und Risikoverteilung

Die Vermieterin haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverluste oder Betriebsunterbrechungen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Der Mieter stellt die Vermieterin von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus seiner Nutzung, seinem Verhalten oder seiner geschäftlichen Tätigkeit entstehen. Dies umfasst insbesondere auch behördliche Maßnahmen, Bußgelder, Abmahnungen, Schadensersatzforderungen Dritter sowie angemessene Rechtsverfolgungs- und Beratungskosten.

§ 14 Kündigung aus wichtigem Grund

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter schwerwiegend oder wiederholt gegen diese AGB, die Hausordnung, gesetzliche Vorschriften oder das Nutzungskonzept von hindenburg.works verstößt oder wenn durch sein Verhalten der Betrieb, andere Mieter oder die Sicherheit beeinträchtigt werden.

Die Vermieterin ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und erforderlichenfalls Hausverweise auszusprechen sowie Zugänge zu sperren.

§ 15 Datenschutz und Vertraulichkeit im Übrigen

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Vermieterin verarbeitet Daten insbesondere zur Organisation des Standortbetriebs, zur Erfüllung vertraglicher Pflichten sowie zur Sicherheit des Objekts.

Der Mieter verpflichtet sich, personenbezogene Daten Dritter nur insoweit in die Räumlichkeiten oder Prozesse einzubringen, wie dies für die eigene Geschäftstätigkeit erforderlich und rechtlich zulässig ist. Eine Verarbeitung durch die Vermieterin erfolgt nur im Rahmen der vereinbarten Leistungen.

§ 16 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hannover, sofern gesetzlich zulässig.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Die Vermieterin ist berechtigt, diese AGB aus sachlichem Grund anzupassen, sofern dies zur Fortentwicklung des Betriebs, zur rechtlichen Anpassung oder zur Sicherheit erforderlich ist. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.hindenburg.works abrufbar.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung unter größtmöglicher Wahrung der Interessen der Vermieterin am nächsten kommt.

 

Hausordnung

hindenburg.works – Premium Coworking & Serviced Offices
Schackstraße 8, 30175 Hannover
(Aktuelle Fassung abrufbar unter
www.hindenburg.works)


§ 1 Leitbild, Anspruch und gemeinsames Verständnis

hindenburg.works ist ein bewusst kuratierter Arbeitsort. Der Standort verbindet Architektur, Service, Technik und Organisation zu einer ruhigen, professionellen Arbeitsumgebung. Diese Hausordnung dient dem Schutz dieses Anspruchs und dem respektvollen Miteinander aller Nutzerinnen und Nutzer.

Jede Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt im Bewusstsein, Teil eines gemeinschaftlich organisierten Premium-Konzepts zu sein. Ziel ist es, konzentriertes Arbeiten zu ermöglichen, die Sicherheit des Objekts zu gewährleisten und eine Atmosphäre zu bewahren, die Diskretion, Verlässlichkeit und Qualität ausstrahlt. Die Einhaltung dieser Hausordnung ist daher nicht nur formale Pflicht, sondern wesentliche Grundlage für einen hochwertigen Standortbetrieb.

§ 2 Allgemeine Sorgfalt, Ordnung und Rücksichtnahme

Das Gebäude, die Arbeitsräume, Gemeinschaftsflächen, Außenbereiche sowie sämtliche Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Schäden, Störungen oder Verunreinigungen sind unverzüglich dem Sekretariat zu melden.

Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass andere nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sind unnötiger Lärm, laute Gespräche in Gemeinschaftsbereichen, störendes Verhalten, aggressives Auftreten oder respektlose Kommunikation zu unterlassen. hindenburg.works ist ein Ort ruhiger Professionalität; diese Atmosphäre ist von allen zu wahren.

Flure, Treppenhäuser, Zugänge, Rettungswege und Notausgänge sind jederzeit vollständig freizuhalten. Das Abstellen von Gegenständen, Kartons, Fahrrädern oder sonstigen Materialien in Verkehrsflächen ist untersagt.

§ 3 Nutzung der Arbeitsräume und räumliche Grenzen

Die Arbeitsräume dienen ausschließlich der gewerblichen Nutzung. Eine private Nutzung, Übernachtungen oder eine wohnähnliche Nutzung sind untersagt. Der Mieter und dessen Mitarbeitende haben sicherzustellen, dass auch Besucher und Dritte diese Vorgaben einhalten.

Die Räume sind vollständig möbliert und Bestandteil eines einheitlichen, hochwertigen Einrichtungskonzepts. Das Umstellen, Entfernen oder Ergänzen von Möbeln sowie jede Umgestaltung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Vermieterin zulässig. Dies gilt insbesondere für das Aufstellen zusätzlicher Tische, Schränke, Kommoden, Technik- oder Lagereinrichtungen.

Das Anbringen von Bildern, Plakaten, Beschriftungen, Dekorationen oder sonstigen Gegenständen an Wänden, Decken, Türen, Glasflächen oder Einbauten ist nicht gestattet.

Das Betreten fremder, abgeschlossener oder nicht ausdrücklich zur gemeinschaftlichen Nutzung freigegebener Flächen ist untersagt. Dies gilt auch dann, wenn Türen versehentlich offenstehen oder Bereiche vermeintlich ungenutzt wirken.

§ 4 Gemeinschaftsflächen, Küchen, Lounges und Außenbereiche

Gemeinschaftsflächen wie Küchen, Lounges, Verkehrsflächen, Garten oder Terrasse stehen im vorgesehenen Rahmen zur Verfügung und sind mit Rücksicht zu nutzen. Diese Flächen sind stets so zu hinterlassen, dass nachfolgende Nutzerinnen und Nutzer sie unmittelbar in ordnungsgemäßem Zustand verwenden können.

Küchen und Sanitärbereiche sind sauber zu halten. Geschirr, Lebensmittelreste oder Verpackungen sind nicht liegen zu lassen. Lebensmittel dürfen nur in den vorgesehenen Bereichen gelagert werden. Eine Nutzung der Gemeinschaftsflächen als Lager- oder Ablagefläche ist untersagt.

Die Garten- und Außenbereiche dienen der kurzen Erholung. Auch dort sind Ruhe, Rücksichtnahme und ein gepflegtes Erscheinungsbild einzuhalten.

§ 5 Konferenz- und Meetingräume

Konferenz- und Meetingräume sind nicht Bestandteil der Grundnutzung. Sie dürfen ausschließlich nach vorheriger Anmeldung und Buchung genutzt werden. Eine spontane oder dauerhafte Nutzung ohne Buchung ist nicht gestattet.

Die Räume sind pfleglich zu behandeln und nach Nutzung in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen. Bei Verunreinigungen oder Beschädigungen ist die Vermieterin berechtigt, auf Kosten des Mieters eine Sonderreinigung oder Instandsetzung zu veranlassen.

§ 6 Sauberkeit, Müllentsorgung und Sonderreinigungen

Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, Ordnung und Sauberkeit in allen Bereichen einzuhalten. Müll ist entsprechend den Vorgaben zu trennen und ausschließlich in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

In Arbeitsräumen dürfen nur typische Büroabfälle entsorgt werden. Speise- oder Restmüll, Flüssigkeiten oder sonstige Abfälle sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen zu entsorgen.

Bei wiederholten Verstößen oder außergewöhnlichen Verunreinigungen kann die Vermieterin Sonderreinigungen auf Kosten des Mieters durchführen lassen.

§ 7 Sicherheit, Brandschutz und Erste Hilfe

Sicherheit ist zentraler Bestandteil des Standortbetriebs. Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen sind jederzeit zugänglich zu halten. Feuerlöscher, Brandmelder, Notbeleuchtung und Beschilderungen dürfen weder verstellt noch verdeckt oder manipuliert werden. Missbrauch oder Beschädigungen werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt und können strafrechtlich verfolgt werden.

Rauchen, Dampfen sowie offenes Feuer sind im gesamten Gebäude streng untersagt. Kerzen, Räucherstäbchen oder vergleichbare Zündquellen dürfen nicht verwendet werden. Ebenso untersagt ist der Konsum, Besitz oder Geruchseintrag von Cannabis oder sonstigen Betäubungsmitteln.

Im Brand- oder Notfall ist das Gebäude ruhig über die gekennzeichneten Fluchtwege zu verlassen. Aufzüge dürfen nicht benutzt werden. Unfälle sind unverzüglich dem Sekretariat zu melden. Erste-Hilfe-Ausstattung befindet sich in den dafür vorgesehenen Bereichen.

§ 8 Automatisierte Gebäudetechnik und technische Anlagen

Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung und Sonnenschutz werden zentral automatisiert gesteuert. Die Bedienung erfolgt ausschließlich über die vorgesehenen Bedienelemente. Eigenmächtige Eingriffe, Umprogrammierungen oder Manipulationen an technischen Anlagen, Steuerungen oder Sicherungssystemen sind untersagt.

Technische Störungen sind unverzüglich dem Sekretariat zu melden. Eigenmächtige Reparaturversuche oder Eingriffe durch nicht autorisierte Personen sind untersagt.

§ 9 Zutrittssysteme, PIN-Codes, Chips und Alarmanlage

Der Zutritt erfolgt über personalisierte PIN-Codes, Chips, RFID-Systeme oder vergleichbare Zugangstechnologien. Diese sind vertraulich zu behandeln, sicher aufzubewahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Verlust ist unverzüglich zu melden.

Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, Türen und Zugänge stets ordnungsgemäß zu schließen und darauf zu achten, dass keine unberechtigten Personen in das Gebäude gelangen. Soweit Nutzerinnen oder Nutzer als letzte das Gebäude verlassen, sind die vorgesehenen Sicherungsabläufe einzuhalten, um den Schutz des Objekts zu gewährleisten. Eine Einweisung erfolgt im Rahmen des Workspace Dossiers bzw. bei Übergabe.

§ 10 Videoüberwachung und Zutrittsprotokollierung

Zum Schutz von Personen, Eigentum und Infrastruktur ist das Gebäude einschließlich der Gemeinschaftsflächen sowie ausgewählter Außenbereiche videoüberwacht. Zutritte über Zugangssysteme werden protokolliert.

Diese Maßnahmen dienen ausschließlich Sicherheits-, Organisations- und Nachweiszwecken. Die Speicherung und Verarbeitung erfolgt im gesetzlichen Rahmen. Die Nutzerinnen und Nutzer erkennen an, dass diese Maßnahmen wesentliche Grundlage für einen sicheren Standortbetrieb sind.

§ 11 WLAN- und Internetnutzung

Der WLAN-Zugang ist ein freiwilliger Service. Die Nutzung erfolgt eigenverantwortlich. Jede Nutzung verpflichtet zur Einhaltung deutscher und europäischer Rechtsvorschriften.

Unzulässig sind insbesondere Urheberrechtsverletzungen, Filesharing, Hacking, das Einbringen von Schadsoftware, das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen oder jede Nutzung, die die Netzsicherheit gefährdet. Bei Verdacht auf Missbrauch ist die Vermieterin berechtigt, Zugänge zu sperren oder technische Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

§ 12 Kinder, Eltern-Kind-Nutzung und besondere Schutzpflichten

Soweit Kinder im Rahmen des Eltern-Kind-Konzepts mitgebracht werden, erfolgt dies ausschließlich unter ständiger Aufsicht der Erziehungsberechtigten. Eine Aufsicht, Haftung oder Versicherung durch die Vermieterin besteht nicht.

Eltern haben sicherzustellen, dass Kinder keinen Zugang zu Gefahrenquellen erhalten und andere Nutzerinnen und Nutzer nicht gestört werden. Bei wiederholten Störungen kann die Nutzung untersagt werden.

§ 13 Hunde und Haustiere

Hunde sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Vermieterin erlaubt. Voraussetzung sind Leinenpflicht in Gemeinschaftsflächen, Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung, Impf- und Parasitenfreiheit sowie ein störungsfreies Verhalten.

Bei Beschwerden, Geruchsbelästigung, Aggression oder sonstigen Beeinträchtigungen kann die Genehmigung jederzeit widerrufen werden. Reinigungskosten oder Schäden trägt der Tierhalter bzw. der verantwortliche Mieter.

§ 14 Werbung, Kennzeichnung und Außenwirkung

hindenburg.works ist ein einheitlich kuratiertes Objekt. Werbung, Beschilderung, Markenkennzeichnung oder sonstige Außenkommunikation am Gebäude oder in Gemeinschaftsflächen ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht gestattet.

Auch im Innenbereich sind Aufsteller, Banner, Plakate oder vergleichbare Werbemittel nicht zulässig, soweit sie das Gesamtbild beeinträchtigen oder andere Nutzer stören.

§ 15 Durchsetzung, Hausrecht und Sanktionen

Die Vermieterin übt das Hausrecht aus. Verstöße gegen diese Hausordnung können – je nach Schwere – zu Abmahnungen, Einschränkungen der Nutzung, Sperrung von Zugängen, Hausverweisen oder zur außerordentlichen Kündigung führen.Die Vermieterin ist berechtigt, Maßnahmen stets so zu gestalten, wie es zum Schutz des Standorts, der Nutzerinnen und Nutzer sowie der betrieblichen Infrastruktur erforderlich ist. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.

§ 16 Schlussbestimmungen

Diese Hausordnung ist Bestandteil sämtlicher Nutzungs- und Mietverhältnisse bei hindenburg.works. Die jeweils aktuelle Fassung ist im Sekretariat einsehbar und unter www.hindenburg.works abrufbar.

Änderungen oder Ergänzungen können aus sachlichem Grund erfolgen, insbesondere zur Anpassung an betriebliche Abläufe, technische Entwicklungen oder Sicherheitsanforderungen. Sie treten mit Veröffentlichung in Kraft, sofern keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.